Gegen ein schönes und gepflegtes Dach ist nichts einzuwenden. Vorsicht aber ist geboten, wenn mobile Arbeitskolonnen die Hochdruck-Dachreinigung an der Haustüre anbieten.
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks und Verbraucherschützer warnen vor dieser Dachreinigung mit Hochdruckstrahlern. Wasser kann dabei in die Dämmschicht eindringen und erst nach Jahren die Schimmelbildung sichtbar werden lassen. Außerdem kann das Begehen der Dachfläche durch unqualifizierte Handwerker bei der Reinigung erhebliche Schäden verursachen.
Besonders gefährlich wird es, wenn asbestzementhaltige Dachflächen mit Hochdruckreinigern bearbeitet werden. Da es hier zur Faserfreisetzung kommt, ist dies vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten.
Grundsätzlich gilt: Schmutzablagerungen, Moosbildung und Vogelkot auf der Dachfläche können dem Dach in der Regel nichts anhaben.
Werden durch die reisenden Arbeitskolonnen aber Schäden bei der unnötigen Dachreinigung verursacht, sind diese Firmen meist nicht mehr auffindbar und haftbar zu machen.
Das gesetzlich garantierte zweiwöchige Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften versuchen die unseriösen Anbieter auszuhebeln, indem sie sofort nach Auftragserteilung mit den Arbeiten beginnen – um so schnell, wie sie aufgetaucht sind, auch wieder unterzutauchen.
Alle Wartungsarbeiten rund ums Dach sollten daher qualifizierten Fachbetrieben überlassen werden.
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