Und wie sind die Wetteraussichten für Ihr Dach?

Nicht allein auf die Gebäudeversicherung verlassen:

Während ein Auto auf die bevorstehenden Wetterverhältnisse vorbereitet werden kann – ob mit der Bereifung oder durch das Abstellen in der Garage – ist das Dach 365 Tage im Jahr allen Wettern ausgesetzt. Ob schutzlos oder nicht, entscheidet der Bauherr.

Die Sorglosigkeit vieler Hausbesitzer und Hausverwaltungen, die Gebäudeversicherung werde im Falle eines Unwetters schon zahlen, hat in jüngster Vergangenheit des Öfteren für ein böses Erwachen gesorgt. Denn eine Versicherung wird einen Schaden ohne Abzüge nur regulieren, wenn nicht nur das Ereignis, sondern auch seine Folgen unabwendbar waren. Bei Sturmschäden gilt dies auch nach Orkanen nicht automatisch. Schließlich sind Hausbesitzer zur Verkehrssicherungspflicht per Gesetz verpflichtet. Und dazu gehören z. B. bei allen Dächern, die nach dem 01.03.2011 erstellt oder saniert wurden, erhöhte Anforderungen an die Windsogsicherung. Hier wurden die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks grundlegend überarbeitet und gelten nun verbindlich als „Stand der Technik“.

Eine andere Wettergefahr für das Dach stellt die Nichteinhaltung der Regeldachneigung dar. Dies kann der Fall sein, wenn das Dach „in Nachbarschaftshilfe“, in Eigenregie oder durch unqualifizierte Handwerker eingedeckt wurde. Wird die Regeldachneigung unterschritten, kann dies bei Regen in Verbindung mit Wind zu Wassereintrieb unter die Dachfläche führen. Was z. B. der Fall sein kann, wenn den teilweise recht abenteuerlichen Herstellerangaben mehr vertraut wird als dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks, oder wenn zwar das Hauptdach die Regeldachneigung vorweist, nachträglich aber Gauben mit flacherer Neigung eingebaut werden. Fehlt dann noch ein regensicheres Unterdach, kommt es bis zur Durchfeuchtung der Dachräume einschließlich deren Wärmedämmung. Ein regensicheres Unterdach ist übrigens nicht zu verwechseln mit einem „wasserdichten Unterdach“, bei dem alle Nähte und Stöße absolut wasserdicht sein müssen. Besonderes Augenmerk ist natürlich auch auf alle Durchdringungen des Daches zu richten – vom Lüfterrohr bis zu den Zu- und Ableitungen von Solaranlagen. Auch hier ist nur fachgerecht, was absolut dicht ist. Ein weiterer „Schutzengel“ für den Hausbesitzer ist die vom qualifizierten Dachdeckerbetrieb installierte Blitzschutzanlage.

Bei Gauben wird die Regeldachneigung schnell unterschritten. Ohne Zusatzmaßnahmen sind dann Schäden durch Regeneintrieb vorprogrammiert.
Alarmstufe Rot: Bei der Durchdringung des Antennenmastes fehlt jegliche Abdichtung, darunter ist die Hauselektrik verlegt ist und deutliche Feuchtigkeitsspuren sind an der tragenden Unterkonstruktion zu sehen.

Beste Vorbeugungsmaßnahme vor Abzügen bei der Schadensregulierung durch Wettereinflüsse ist nach wie vor die regelmäßige Dachwartung durch Fachbetriebe der Dachdecker-Innung. Übrigens eine Erkenntnis, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH in einem Urteil aus 1992 hinlänglich bekannt sein sollte.

Wer sich auch bei dramatischen Wetterberichten entspannt zurücklehnen will, sollte das Dach des Hauses – von der Erstellung bis zur Wartung – ausschließlich qualifizierten Fachbetrieben überlassen. Ihre Adressen gibt es kostenlos bei der örtlichen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker.net