Dass für die Fahrt ins Skigebiet Winterreifen am Auto montiert sein müssen, weiß jeder Autofahrer. Der Gesetzgeber schreibt unmissverständlich eine „geeignete Winterausrüstung“ für die kalte Jahreszeit vor.
Weitaus sorgloser sehen viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen allerdings dem Winter entgegen. Denn noch immer ist vielen von ihnen nicht bekannt, dass es auch eine „Winterreifenpflicht“ für das Dach gibt.
In zahlreichen Urteilen – bis hin zum Bundesgerichtshof – wurde klargestellt, dass Hausbesitzer und Hausverwaltungen zur regelmäßigen Dachwartung durch qualifizierte Fachbetriebe verpflichtet sind. Wer diese Wartung unterlässt, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch seine Gebäudeversicherung rechnen.
Nach Auskunft des Bayerischen Dachdeckerhandwerks ist der optimale Zeitpunkt für eine Dachwartung der Herbst. Denn im Rahmen der Wartung können gleich Laub und Äste aus Dachrinnen und Eindeckrahmen von Dachfenstern entfernt werden, um die Wasserableitung sicherzustellen. Bei dieser jährlichen Dachüberprüfung, für die übrigens Dachdecker-Innungsbetriebe entsprechende Wartungsverträge anbieten, werden alle Elemente des Daches auf mögliche Schäden überprüft. Gerade die „kleinen Mängel“ sind es nach der Erfahrung der letzten Jahre, die z. B. bei einem Herbststurm Auslöser für kapitale Dachschäden sein können. So kann eine seit ihrer Montage nicht mehr überprüfte Schneefangvorrichtung schon nach dem ersten Wintereinbruch selbst zum gefährlichen „Geschoss“ vom Dach werden. Gelockerte Kamineinfassungen oder Wandanschlüsse lassen Nässe in angrenzende Bauteile eindringen und führen zu Feuchtigkeitsschäden – nicht nur in der Dachwohnung. Schadhafte Vermörtelungen von Firstziegeln lassen den obersten Dachabschluss oft nicht einmal den ersten Wintersturm überstehen. Gleiches gilt für alle Elemente der Dacheindeckung, die sich durch äußere Einflüsse möglicherweise gelöst oder verschoben haben.
Zur Dachwartung gehört übrigens auch die Prüfung, ob das Dach einschließlich aller Elemente sturmsicher ist.
Mit dem Protokoll einer Wartung ohne Beanstandungen in der Hand können Hausbesitzer und Hausverwaltung den Winter von seinen schönsten Seiten beruhigt genießen. Sollte es dennoch zu einem Unwetterschaden am Dach kommen, ist dieses Protokoll der Beweis, dass das Dach „wintertauglich“ war und damit Anspruch auf volle Schadensregulierung besteht.
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